FRAUEN IN DER BRDDR
von Kristian Schulze

Die geteilte Frau in Deutschland von 1945 bis 1989
Die DDR war der Bundesrepublik in der „Frauenfrage“ anfangs mindestens einen Schritt voraus. Am Ende aber war sie wieder zurückgefallen, weil ihr verknöchertes Parteipatriarchat weder die mystische „Klassenfrage“ lösen konnte noch die praktischen Probleme der Gleichberechtigung lösen wollte, und sie deshalb ausgeblendet hat. Über die soziale Lage von Frauen, ihre offizielle und tatsächliche Gleichberechtigung nach 1945 bis zu Mauerfall und deutscher Einheit ließe sich sagen: Nach einem „großen Sprung“ in Ostdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg kam die Entwicklung danach langsamer voran, während in der Bundesrepublik nach und nach aufgeholt wurde.
Die „Frauenfrage“ war um 1900 zum festen Begriff für die Problematisierung der Geschlechterverhältnisse geworden, und sie war auch von der Kommunistin Clara Zetkin geprägt. Sie schrieb schon 1889: „Die neue Rolle der Frau bewirkt ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Manne, versetzt damit dessen politischer und gesellschaftlicher Vormundschaft über das Weib den Todesstoß.“ In marxistischer Denkmechanik wurde daraus später und scheinbar ganz logisch geschlossen: „Die Frauenfrage ist der Klassenfrage untergeordnet und löst sich mit ihr selbständig auf.“
Damit hatte Zetkin die Hauptthese und ideologische Grundlage der späteren DDR-Frauenpolitik geliefert und sie zugleich begrenzt. Denn tatsächlich führte allein die starke Erwerbstätigkeit von Frauen in der DDR nicht zur breiten Veränderungen der Verhältnisse in Familien oder zur Gleichheit von Männern und Frauen im öffentlichen Leben. Sich auf marxistische Automatismen zu verlassen, war auch hier falsch. Echter Fortschritt blieb, wie vieles in der DDR, ein vages Versprechen für die Zukunft.
Der „große Sprung“ in den ersten Jahren der DDR
Dabei war die DDR bei ihrer Gründung am 7. Oktober 1949 durchaus „revolutionär“ gestartet. Bekannt war das unrühmliche Gezerre im Westen seit Herbst 1948 um die Frage, ob der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz sollte. Darum setzten die Autoren der DDR-Verfassung ihn vielleicht erst recht und noch etwas kategorischer in Artikel 7: „Mann und Frau sind gleichberechtigt.“
Für die SED hieß das – getreu der ideologisch auf Zetkin beruhenden „Logik“ – vor allem Integration „der Frau“ in den „Arbeitsmarkt“. Denn Arbeitskräftemangel durch den Krieg und Abwanderung zwang die DDR-Regierung, möglichst viele Frauen in die Produktion zu bekommen – und zunehmend auch in traditionelle Männerberufe.
Dem diente – besonders in den ersten 15 Jahren der DDR – neben ökonomischen Anreizen und dem Ausbau der Kinderbetreuung viel Propaganda. Prominenteste Beispiele dafür: Adolf Hennecke und Frida Hockauf. Auch Hockauf wurde damals als „Held der Arbeit“ gefeiert und mit ihr als Propaganda-Protagonistin ein durchkonstruiertes Bild der „neuen Frau“ erschaffen, die vor allem eines mit Herz und Hand tut: arbeiten.
Bei der Losung „So wie wir heute arbeiten, werden wir morgen leben“ ist nicht geklärt, ob sie von Hockauf selbst kam oder ihr in den Mund gelegt wurde. Sie klingt jedenfalls nach Zetkin und dem im Grunde bis 1989 geltenden DDR-Prinzip: jam tomorrow.
Adolf Hennecke (1905-1975), Bergmann und später SED-Funktionär, war im Herbst 1948 mit einer inszenierten Norm-Übererfüllung von 387 Prozent in einer Schicht in der Steinkohle zum Symbol stilisiert worden und wurde Namensgeber der „Hennecke-Bewegung“. Der Druck, den die DDR-Führung bei den Arbeitsnormen machte, war dann aber auch einer der Gründe für den Aufstand vom 17. Juni 1953. Danach suchte die SED neue Vorbilder im „sozialistischen Wettbewerb“, der fehlende Anreize durch Lohn oder Konsum kompensieren und nun vor allem Frauen motivieren sollte.
So wurde die Weberin Frida Hockauf (1903-1974) zur Aktivistin verpflichtet, in einem VEB „im sächsischen Zittau“ im September 1953 bis Jahresende deutlich mehr Stoff zu produzieren, als ihr normaler Plan vorsah. Ob solche „Vorbilder“ auf viele Frauen in der gewünschten Weise wirkten, lässt sich heute und wie damals jedoch kaum sagen.
Tatsächlich aber blieben Frauen in der DDR auch nach ihrer Heirat und ebenso mit Kindern immer öfter berufstätig. Von den frühen 1950er bis in die frühen 1970er Jahre stieg ihr Anteil am DDR-Arbeitsvolk von etwas über 42 auf schon fast 50 Prozent. Und Ende der 1980er Jahre lag die Erwerbsquote von Frauen sogar über 91 Prozent.
Nach Ansicht der Soziologin Uta Meier-Gräwe war das aber kaum der Ambition geschuldet, die Frauen zu befreien. Im Grunde ganz im Gegenteil: Es habe vor allem besagte ökonomische Gründe gehabt. Vor allem dafür habe die DDR-Propaganda das „Mobilisierungspotenzial des Feminismus“ genutzt. Doch obwohl arbeitende Frauen allein noch nicht das Patriarchat ins Wanken brachten, dürfte ihr Selbstbewusstsein in der DDR dadurch doch gestiegen sein, auch als Vorbild für Frauen im Westen.
Zurück an den Herd zur selben Zeit im Westen
Denn während es im Osten nach dem Krieg für viele Frauen erstmal viel Arbeit gab, sollte es für die meisten im Westen zurück ins traute Heim gehen: Kinder und Küche statt Kombinat. Im Westen wurden eher sogenannte Gastarbeiter aus dem Ausland angeworben, als dass man Frauen gefragt hätte, ob sie die Lücken schließen.
Die Psychoanalytikerin Margarete Mitscherlich sagte darüber, dass in der „heilen Wirtschaftswunderwelt“ der noch jungen Bundesrepublik versucht worden sei, an die Tradition einer scheinbar heilen Welt vor den beiden Weltkriegen anzuknüpfen.
In dieser patriarchalischen Rückwärtsrolle hatte es die SPD-Politikerin Elisabeth Selbert – eine von vier Frauen neben 61 Männern im Parlamentarischen Rat und Wortführerin in der „Frauenfrage“ – alles andere als leicht, den Satz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz zu bekommen. Und obwohl sich die vier Frauen doch durchsetzen, dauerte es nach 1949 noch lange, bis diesem Grundsatz weiterhin widersprechende Regelungen geändert wurden. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Familien- und das Arbeitsrecht blieben noch eine ganze Weile weit davon entfernt, denn man hatte sich herrschaftliche Übergangsfristen dafür einräumen lassen.
Das galt nicht zuletzt bei der Arbeitsaufnahme von Frauen. Noch bis 1957 galt im Westen etwa der „Gehorsamsparagraph“ des Bürgerlichen Gesetzbuches aus dem Jahr 1900, der lautete: „Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu.“ War also der Herr Gemahl nicht einverstanden damit, konnte eine Frau nicht erwerbstätig sein. Und es war ihm sogar möglich, ein von der Frau geschlossenes Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.
Statt der Propaganda für eine das Land aufbauende Frau wie in der DDR gab es im Westen im neuartigen TV bald Werbespots, in denen der Fachmann der Hausfrau die neuen Küchengeräte erklärt: Waschmaschine, Mixer, Schnellkochtopf.
Solche Dinge hätten zu dieser Zeit zwar den doppelt belasteten DDR-Frauen eher geholfen. Im Westen aber haben sie vielleicht auch dazu beigetragen, Zeit für andere Gedanken frei zu bekommen. Und das sollte hier nicht mehr lange dauern.
Fortschritte im Westen – Stagnation im Osten
Zunächst aber erklärte DDR-Staatschef Walter Ulbricht zum 50. Internationalen Frauentag am 8. März 1960, dass „die Gleichberechtigung der Frau verwirklicht“ und „in der Deutschen Demokratischen Republik eine der größten Errungenschaften“ sei. Tatsächlich konnte davon keine Rede sein. Denn Maßstäbe für Gleichberechtigung wurden auch hier weiterhin von Männern gesetzt, im privaten wie öffentlichen Leben. Unter entscheidungsbefugten Funktionären der SED-Bezirksleitungen waren noch 1984 nur vier Prozent Frauen, führende Positionen in Staat und Partei männlich dominiert. Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD), als staatsnahe Organisation 1947 gegründet, hatte kaum Einfluss. Staatsferne Organisationen waren nicht geduldet.
So blieb nach Walter Ulbrichts zweiter Ehefrau Charlotte „Lotte“ Ulbricht im Osten bald Margot Honecker, Erich Honeckers dritte Ehefrau, die einzige öffentlich wahrgenommene Frau mit einer gewissen Macht. Im Westfernsehen dagegen konnten Ost-Frauen und Männer mit ausreichend Empfang immer mehr „echte“ Politikerinnen bestaunen: Hildegard Hamm-Brücher, Annemarie Renger, Irmgard Adam-Schwaetzer, später Petra Kelly, Antje Vollmer, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, um nur einige zu nennen; nicht zuletzt die 2026 gestorbene Rita Süssmuth. Sie haben den Weg bereitet, den die politische Wende-Quereinsteigerin Angela Merkel aus dem Osten ging, bis sie 2005 erste Bundeskanzlerin wurde. Das ist im Westen passiert, nicht im Osten.
Im Westen konnte Beate Klarsfeld am 7. November 1968 auf einem CDU-Parteitag in Berlin den damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger ohrfeigen, um öffentlich auf seine Nazi-Vergangenheit aufmerksam zu machen. Das war zwar gar nicht feministisch motiviert, aber es machte Eindruck, dass eine Frau den Mann ohrfeigte. Klarsfeld kam am Ende mit vier Monaten Haft auf Bewährung davon. Im Osten wäre sie für eine ähnliche Tat für Jahre hinter Gittern verschwunden.
Denn im Westen war neben rechtsstaatlichen Verfahren noch etwas anderes anders: Meinungs- und Pressefreiheit machten es möglich, dass Frauen öffentlich für ihr Recht und gesellschaftliche Positionen eintreten konnten. Eine feministische Zeitschrift wie „Emma“ seit Januar 1977 war in der DDR undenkbar und noch viel weniger, was ihre Gründerin Alice Schwarzer bereits 1971 auf die Beine gestellt hatte: „Wir haben abgetrieben!“ titelte der „Stern“ und 374 Frauen, darunter Romy Schneider und Senta Berger, bekannten sich öffentlich, gegen den Paragrafen 218 verstoßen zu haben, um ihr Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft und ihren Körper zu fordern.
Das war in der DDR wegen bereits liberaler Regelungen vielleicht so nicht nötig. Es wäre aber auch unmöglich gewesen, dass Frauen kontrovers ihre Fragen in die breite Öffentlichkeit tragen. Das geschah eher über Film-Figuren wie „Solo Sunny“ und durch Literatinnen wie Brigitte Reimann oder Christa Wolf. Doch einen offen ausgelebten Feminismus gab es in der DDR bis 1989 eigentlich nicht – Feminismus war etwas aus dem Westen.
Doppelbelastung trotz Kinderbetreuung
Unterdessen galt auch im Osten noch, eine Frau ohne Kinder sei keine richtige. Beruf, Haushalt, Kinder, Einkauf, Weiterbildung und – wenn es sich nicht umgehen ließ – noch Mitarbeit in gesellschaftlichen Organisationen: Dazwischen mussten sich DDR-Frauen geradezu teilen. Immerhin zwang die fortbestehende alte Rollenteilung im Alltag die DDR zum Ausbau der Kinderbetreuung. Auch das sollte Vorbildwirkung bekommen, war jedoch einmal mehr vor allem den ökonomischen Zwängen im Land geschuldet.
„Nur-Hausfrauen“ gab es jedenfalls kaum. Und Anna Kaminsky, Leiterin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, beschreibt, „dass Frauen oft zusätzlich zu den 43 Stunden Arbeitszeit, die sie pro Woche im Durchschnitt ableisteten, weitere 43 Stunden mit Arbeiten im Haushalt, mit Einkaufen, Wäsche, Wohnungsputzen zugebracht haben“ – die berühmte „zweite Schicht“.
Dabei forderte auch das DDR-Familiengesetzbuch schon 1965 von Ehepartnern gegenseitige Unterstützung, auch um den Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft zu erleichtern. Beides war für viele Frauen aber immer schwer zu schaffen. Und so führten ein bald einsetzender Trend zu mehr Teilzeitarbeit unter Frauen und sinkende Geburtenraten in den 1970er Jahren weder zu bezahltem Mutterschutz und Arbeitsplatzgarantie noch zu mehr Urlaub und Erhöhungen des Kindergelds.
Gender Pay Gap auf beiden Seiten
Was für den Westen kaum verwundert – die geringere Bezahlung von Frauen –, war allerdings auch in der DDR weiter real. „Bis Ende der Achtzigerjahre haben Frauen im Durchschnitt dreißig Prozent weniger verdient als Männer“, schreibt Anna Kaminsky im Buch „Frauen in der DDR“. Grund sei, dass sie lange einen geringeren Bildungs- und Ausbildungsstand hatten und so seltener die besser bezahlten leitenden Stellungen.
Es lag aber auch daran, dass typische Frauenberufe – wie noch heute oft – einfach schlechter bewertet wurden. Denn mit den überkommenen Rollen- blieben auch die bekannten Berufsmuster. So gab es etwa in Kindergärten und in der Grundschule bis in die 1990er Jahre kein männliches Personal. Immerhin stieg der Anteil an Studentinnen von etwas über 25 Prozent im Jahr 1960 auf rund 50 Prozent 1987. Führungsposten blieben Frauen nach dem Studium aber trotzdem weitgehend verschlossen.
Scheidung in Ost und West
Allerdings machte ihre zweifellos größere „ökonomische Unabhängigkeit“ es den Frauen in der DDR schon leichter, auch in anderer Hinsicht unabhängiger zu werden, wenn sie etwa bei der Partnerwahl falsch lagen, was in den besten Familien vorkommt. Auch das war eine Grund für die gar nicht so beklagenswerten hohen Scheidungsraten in der DDR – nicht allein das durchaus schon fortschrittlichere Scheidungsrecht.
So galt in der DDR bei Scheidungen kein klassisches „Verschuldensprinzip“ mehr. Der einzige Scheidungsgrund war die Zerrüttung der Ehe. Auch eine Trennungsfrist gab es nicht. Die Scheidung konnte nur verweigert werden, wenn das Wohl minderjähriger Kinder gefährdet war oder sie für einen Partner eine unzumutbare Härte bedeutet hätte. Und weil Frauen berufstätig und finanziell unabhängiger waren, spielten Unterhaltsfragen in der DDR keine so große Rolle wie im Westen und waren auch weniger geregelt.
In der Bundesrepublik trat erst Mitte 1977 ein Ehe- und Familienrecht in Kraft, das die Frage der Schuld an der Scheidung, die immer auch immense finanzielle Bedeutung hatte, durch das Zerrüttungsprinzip ablöste. Darüber gab es jahrelange Debatten in Politik und Öffentlichkeit. Und es brauchte einen von Bundestag und Bundesrat gefundenen Kompromiss im Vermittlungsausschuss, bis klargestellt wurde, dass Ehegatten zugleich zur Haushaltsführung verpflichtet und zur Erwerbstätigkeit berechtigt sind.
Trotzdem wurden im Westen erst nach Druck von der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1980 auch die letzten Reste legal fixierten Ungleichbehandlungen am Arbeitsplatz beseitigt – die tatsächlichen im Alltag allerdings noch lange nicht.
Viele „Frauenfragen“ nicht erledigt
Viele offene „Frauenfragen“ haben sogar den Umbruch überlebt. Vergewaltigung in der Ehe war in der DDR und in der Bundesrepublik nicht explizit strafbar und sie blieb es noch bis 1997 im vereinten Deutschland. Der Ausbau der Kinderbetreuung kam auch im Westen nach und nach in Gang, doch dauerte es bis 2013, bis daraus ein gesamtdeutscher gesetzlicher Anspruch wurde. Und bei den Einkommen und vielen anderen Themen sind weitere „Frauenfragen“ bis heute nicht beantwortet.
