SCHLAGLICHTER AUF DIE DEUTSCH-DEUTSCHE FRAUENGESCHICHTE SEIT 1949
von Tobias Prüwer

„Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es.“ Simone de Beauvoirs berühmte Worte treffen unbedingt auf die deutsche Frauengeschichte seit 1949 zu. Bis in die Gegenwart wird die Frau als „Das andere Geschlecht“ wahrgenommen, wie das Schlüsselwerk der Philosophin heißt. Der Mann bildet den Normalfall, die Frau ist das Andere; allem Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit zum Trotz.
Noch immer stehen Themen wie Gender-Pay-Gap und unbezahlte Fürsorgetätigkeiten, gläserne Karrieredecke und Quotenregelungen, Paragraph 218, Belästigung und häusliche Gewalt im Zentrum öffentlicher Diskussionen, wenn es um Frauenfragen geht. Vor nur wenigen Jahrzehnten ging es um so etwas Grundsätzliches wie das Recht auf Arbeit und politische Teilhabe überhaupt. Dabei konnten sich die Frauen in den beiden deutschen Staaten höchst unterschiedlich entwickeln. Was auch dazu führte, dass die Frauen Ost die Wiedervereinigung als Beschneidung einiger Rechte empfanden. Wenngleich viel erreicht wurde, hat „das ganze andere Gedöns“ (Gerhard Schröder) auch in der Gegenwart mit Herabwürdigungen zu kämpfen. Und das, obwohl Deutschland im 19. und frühen 20. Jahrhundert eine Wiege der Frauenbewegung war, erinnert sei an Namen wie Louise Otto-Peters, Anita Augspurg und Clara Zetkin. Doch erst 1994 wird das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt durch: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
ARBEIT
Haushalt, Kinderbetreuung, Pflege: Frauen leisteten 2022 pro Woche durchschnittlich neun Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer, welche wöchentlich rund 20 bis 21 Stunden in unbezahlte Arbeit investierten. Von diesen bleibt das Ungleichgewicht meistens unbemerkt. Männer glauben, dass die Hausarbeit zwischen ihnen und ihrer Partnerin gleich aufgeteilt ist. Die Ungleichverteilung der Arbeit im Haushalt erschwert Frauen die Teilhabe am Arbeitsmarkt – mit entsprechenden Folgen für Einkommen und Renten. Dass sie dort überhaupt mitspielen dürfen, war in der Bundesrepublik Deutschland nicht selbstverständlich. Als klassische Rolle wurde ihnen lange Zeit die der Hausfrau und Mutter zugeordnet. Ihr Platz war der Herd – im Gegensatz zur Deutschen Demokratischen Republik.
Ein Gleichberechtigungsparadies war auch die DDR nicht. Als patriarchaler Staat baute sie auf männlichen Machtstrukturen auf. Allein schon der staatliche Militarismus betonte das Männliche. Und die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau endete spätestens vor der Vollmitgliedschaft im SED-Zentralkomitee. Sie blieb Behauptung. Und doch betrieb der Staat gezielte berufliche Frauenförderung. Frauen agierten wirtschaftlich selbstständig. Rund 90 Prozent der Frauen waren berufstätig und vergleichsweise mehr in leitenden Funktionen tätig als im Westen. Sie verdienten im Durchschnitt weniger als die Männer. Die traditionelle Rollenverteilung hielt sich auch in der DDR lange. So blieben Hausarbeit und Kindererziehung an den Frauen hängen. Für sie bedeutete Berufstätigkeit eine Doppelbelastung, die sich erst Ende der 1980er zugunsten größerer Hausarbeitsteilung verschob. Der gesetzlich gewährte Haushaltstag einmal im Monat sollte sozialpolitisch etwas Entlastung besorgen ebenso wie die Feier des Internationalen Frauentages am 8. März.
Haushaltstage waren in der Bundesrepublik nur von kurzer Dauer. Einige Bundesländer führten sie in den 1950ern ein, gegen lautstarken Protest der Arbeitgeber. Mit der Fünf-Tage-Woche schwand seine Attraktivität, bis das Bundesverfassungsgericht den Haushaltstag für Frauen wegen der Ungleichbehandlung der Geschlechter für verfassungswidrig erklärte. Nach der Wiedervereinigung wurde der Haushaltstag in allen Bundesländern abgeschafft.
Das Urteil des Verfassungsgerichts ist nicht ohne bittere Ironie. Denn Anspruch und Wirklichkeit des rechtlich verankerten Gleichberechtigungsgebotes klafften in der Bundesrepublik weit auseinander.
„Mutterberuf ist Hauptberuf“, erklärte der damalige Familienminister Franz-Josef Wuermeling 1959. Das überkommene Idealbild der Frau hielt sich lange und ist in manchen Kreisen noch heute lebendig. Das bleibt im Gleichberechtigungsgesetz von 1957 verankert, selbst wenn die Befugnisse der Ehefrau rechtlich erweitert werden. Damit wurde der Gehorsamsparagraf abgeschafft, der besagte: „Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu.“ Eine Frau, die die Erwerbstätigkeit anstrebte, benötigte bis dahin das Einverständnis ihres Mannes. Ihr Recht auf Erwerbstätigkeit durfte eine Frau nun beanspruchen, aber nur, wenn das mit den Ehepflichten vereinbar war – das wurde erst 1977 abgeschafft. Explizite „Frauenlohngruppen“ wurden in der frühen Bundesrepublik bereits verboten. De facto existierten diese weiter als sogenannte „Leichtlohngruppen“. Hier waren hauptsächlich Frauen vertreten. Zum Vergleich: Industriearbeiterinnen verdienten 1950 nur 59 Prozent des Lohnes ihrer Kollegen, 1960 waren es 61 Prozent, 1970 erst 63 Prozent.
Die Gleichberechtigung bekam Anschub aus Brüssel: Mitte der Siebziger beschließt die Europäische Gemeinschaft einen Fahrplan für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz. Entsprechend sollten die Mitgliedstaaten Landesgesetze aufheben, die dem Gleichberechtigungsgrundsatz widersprachen. Doch erst auf Mahnung der Brüsseler Kommission verabschiedete der Bundestag 1980 ein Gesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz.
Hinsichtlich des Frauenanteils unter den Vollbeschäftigten war die DDR an der Weltspitze: Gingen 1950 knapp die Hälfte der Frauen zur Arbeit, waren es 1989 gut 90 Prozent. Im letzten Jahr der DDR betrug der Anteil der Frauen am Familieneinkommen rund 40 Prozent. Sie arbeiteten überwiegend in Vollzeitbeschäftigung. Das änderte sich mit der Wiedervereinigung und der beginnenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformationsphase. Es kam vielerorts zur regelrechten Deindustrialisierung, die insbesondere jene Frauen betrafen, die in dieser Zeit zwischen 50 und 60 Jahre zählten. Mit ihnen verschwand eine ganze Gruppe vom Arbeitsmarkt, landete in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und in einer von vielen Auffanggesellschaften. Mutmaßlich als Reaktion auf die Umbruchszeit sank die Geburtenrate bis 1994 drastisch auf den Stand von unter einem Kind pro Frau. Das in der DDR existierende Recht aller auf Arbeit fand keinen Eingang in die Verfassung. Frauen erfuhren auf dem desolaten Arbeitsmarkt in Ostdeutschland Benachteiligungen, etwa wurden von 100 Stellen 40 für Männer, 49 geschlechterneutral und nur elf ausdrücklich für Frauen ausgeschrieben. Unfreiwillig nahmen Frauen die Rolle von Hausfrau und Mutter ein, die in der Bundesrepublik normal war. Die jungen, mobilen und gut ausgebildeten Frauen zogen in die alten Bundesländer, sie befanden sich überproportional unter allen Abwandernden. Das führte regional zu einem EU-weit einzigartigen Frauendefizit unter jungen Erwachsenen. Dieser Trend setzt sich jenseits der Großstädte im Osten bis heute fort. In strukturschwachen Regionen beträgt der Männerüberschuss 25 Prozent.
Männer dominieren auch die Chefetagen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen der deutschen Wirtschaft liegt bei 30 Prozent, womit Deutschland EU-weit Rang 21 belegt. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen rangiert derzeit bei 16 Prozent, also verdienen Frauen durchschnittlich 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer.
Aufgrund genderspezifischer Unterschiede in den Erwerbsbiografien sind Frauen häufiger und stärker von Altersarmut betroffen. So sind 20,8 Prozent der Frauen ab 65 armutsgefährdet – gegenüber 15,9 Prozent unter gleichalten Männern. Diskussionen um Betreuungsgeld und Mütterrente steht die Suche gegenüber, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Hier kommt besonders Frauen eine zunehmend wichtigere Rolle zu, wie die Politik erkannt hat. Maßnahmen wie der Ausbau der Kinderbetreuung und flexiblere Arbeitszeitmodelle werden diskutiert, um mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und in Vollzeit zu beschäftigen.
EHE
Das Scheidungsrecht der Bundesrepublik werden Frauen, die in der DDR aufwuchsen, als Rückschritt empfunden haben. Frauen wie Männer waren im Normalfall selbstständig und finanziell unabhängig. Also sah das DDR-Gesetz beim Eheaus keine Versorgungsnotwendigkeiten vor. Das Trennungsjahr fehlte ebenso wie der Schuldspruch durch einen Familienrichter, Unterhaltszahlungen für Ehepartner waren auch nicht vorgesehen. Paare konnten also rasch und unbürokratisch voneinander scheiden.
Das war tatsächlich der Fall. In den 1980ern ging die Hälfte aller Ehen wieder in die Brüche, die DDR galt als Scheidungsweltmeister. Das rächte sich für eine Gruppe von Frauen nach dem Zusammenbruch der DDR, jene damals Geschiedenen mit geringem Einkommen. Sie wurden im West-Recht im Gegensatz zu den Männern einfach vergessen. Ihnen steht kein Versorgungsausgleich für gemeinsame Ehejahre zu. Zeiten für die Kindererziehung werden ebenfalls nicht anerkannt. Für die Frauen bedeutet das bis heute ein Leben in Armut. Die Gleichstellung dauerhafter Lebensgemeinschaften, mit und ohne Trauschein, endete ebenfalls mit der Wiedervereinigung.
In der Bundesrepublik erfolgte 1977 eine umfassende Ehe- und Scheidungsrechtsreform. Das Verschuldungsprinzip wird aufgegeben, das gemeinsame Sorgerecht eingeführt. Der Bundestag beschließt 1997, die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen. Alleinerziehende – und das sind vor allem Frauen, – zählen potenziell zur neuen Armutsgruppe.
KINDER
Besonders anfangs der 1990er mussten sich Mütter in Ostdeutschland Vorwürfe gefallen lassen, „Rabenmütter“ zu sein. Wie konnten sie beruflich engagiert sein können und gleichzeitig Kinder haben? Das widersprach der traditionellen Familienpolitik, ergo der westdeutschen Normalität, die nun für alle galt. Nicht nur hinsichtlich der Berufstätigkeit der Frau prallten 1990 Welten aufeinander. Uneheliche Kinder oder alleinerziehende Elternteile stießen seit den 1970ern in der DDR nicht mehr auf Empörung.
Auf den Anteil an der Erwerbsarbeit von Müttern hatte natürlich die Verfügbarkeit von Kindergartenplätzen großen Einfluss. Die flächendeckende Versorgung mit diesen hielten die Kommunen in den ostdeutschen Bundesländern nach 1990 trotz finanzieller Anstrengungen aufrecht. Der Bundestag verankerte 2013 den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Hinsichtlich der Geburtsraten näherten sich beide Staaten an. Im Jahr 1953 betrug sie in der Bundesrepublik 2,08 Kinder je Frau – gegenüber 2,4 in der DDR. Sie stieg dann leicht an – 1964: 2,54 (Bundesrepublik), 2,51 (DDR), bevor sie einbrach: 1974 lag sie in der Bundesrepublik bei 1,51 und in der DDR bei 1,54 Kinder je Frau.
Der sogenannte „Pillenknick“ setzte ein, auch veränderte Werte- und Zukunftsvorstellungen junger Erwachsener senkten die Geburtenrate. Zwischen 1990 und 2023 kamen in Deutschland insgesamt 25,4 Millionen Kinder zur Welt – die meisten im Westen. Lediglich 3,4 Millionen Babys stammen aus dem Osten. Waren 1990 die Mütter im Osten bei der Geburt des ersten Kindes durchschnittlich 23 Jahr alt und jünger als im Westen (27 Jahre), so glich sich das an auf 29,2 Jahre im Osten und 30,4 Jahre im Westen.
„MEIN KÖRPER GEHÖRT MIR“
„Das ist ja ein Rückschritt ins Mittelalter“, so oder ähnlich dachten viele DDR-Bürgerinnen damals bei der Vereinigung. Ihr Unmut war groß, als sie über die rechtliche Stellung der Frau in der Bundesrepublik erfuhren. Sie nahmen einige Gesetze der Bundesrepublik als Beschneidung ihrer Rechte und die freie Verfügbarkeit über ihren Körper und ihr Leben wahr. Denn hinsichtlich zweier Rechte war die DDR tatsächlich sehr fortschrittlich. Die DDR fand eine klare Antwort auf die zunehmenden Forderungen der Frauen nach mehr Selbstbestimmung. So verabschiedete die Volkskammer im März 1972 das „Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft“. Der Inhalt war weltweit einzigartig: Es übertrug zum ersten Mal überhaupt den Frauen unmittelbar das Recht, über ihren Körper zu verfügen. Innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen konnten sie selbst über die Möglichkeit eines Abbruches entscheiden. Davor war eine Kommission dafür zuständig, die abhängig von bestimmten körperlichen Voraussetzungen urteilte. Das Gesetz beendete auch die Praxis illegaler Abbrüche, bei denen pro Jahr circa 70 bis 80 Frauen starben. Im ersten Jahr nach der Legalisierung lag die Quote der Abtreibungen bei drei Prozent, im Jahr darauf pendelte sie sich zwischen zwei und drei Prozent ein. Nur weil es die Möglichkeit gab, wurde Abtreibung folglich nicht zur gedankenlosen Modeerscheinung.
Eher leise Kritik am Abtreibungsgesetz erfolgte aus der Kirche und Teilen der Ärzteschaft. Diese weigerten sich mitunter, Abbrüche durchzuführen. Anfänglich sei es auch ratsam gewesen, sie außerhalb des eigenen Wohnorts durchführen zu lassen, wie eine Zeitzeugin berichtet. Das sollte vor Anfeindungen im sozialen Umfeld bewahren, schließlich aber wurde Abtreibung gesellschaftlich enttabuisiert. Das Gesetz galt bis 1992, dann trat ein bundeseinheitlich reformierter Paragraph 218 in Kraft, demzufolge Abtreibung rechtswidrig ist, aber innerhalb einer Zwölfwochenfrist und notwendiger Beratung straffrei bleibt. Die Verfügung über den eigenen Körper war den Frauen genommen.
Debatten über die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs halten an oder werden politisch eingehegt, wobei eine deutliche Diskrepanz zwischen öffentlicher Meinung und Positionen konservativer Parteien zu beobachten ist. Nicht zuletzt betrifft die Diskussion um den Paragraphen 218 die verfassungsrechtliche Grundlage, also ob Naturrecht oder positives Recht gelten soll.
„SARGHÜPFER“: FRAUEN IN DER POLITIK
Die Umsetzung des Frauenwahlrechts wurde 1918 erstritten. Doch bis Frauen selbstverständlicher Teil der aktiven Politik wurden, sollte es dauern. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik dominierten männliche Netzwerke. Die wenigen politisch engagierten Frauen hatten Mühen, überhaupt auf die Kandidatenliste für den Bundestag zu gelangen. Am größten war die Chance für Frauen, als Nachrückerin einen verstorbenen Kollegen zu ersetzen, man nannte sie „Sarghüpfer“. Ab den 1970ern zeigte sich eine selbstbewusstere Generation von Frauen, nicht zuletzt durch den Aufstieg der Grünen. Sie schrieben sich – auch mit Quotierung – die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau auf die Fahnen. Das färbte allmählich auch auf andere Parteien ab, die Veränderungen des gesellschaftlichen Klimas taten das Übrige. Mit Angela Merkel konnte eine Frau sogar zur Bundeskanzlerin aufsteigen. Und doch zeigen sich noch Unterschiede, wenn die Mode der Politikerinnen – Stichwort: Hosenanzug – öfter Medienthema ist als bei den Männern.
In der DDR herrschte in der Politik keine Gleichberechtigung. Je größer die Machtbefugnisse einer Position waren, desto weniger Frauen sah man dort. Im Politbüro, dem höchsten Entscheidungsorgan von SED und Staat, war zu keiner Zeit eine Frau stimmberechtigtes Mitglied. In anderen Leitungsfunktionen des Parteiapparates fehlten ebenso Frauen. Zum Ministerrat zählten zwei Frauen: Justizministerin Hilde Benjamin und Bildungsministerin Margot Honecker.
Gegenwärtig beträgt der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Bundestag ein knappes Drittel. Darum halten Forderungen nach einer Quote an, wurde etwa in Sachsen ein Paritätsgesetz verabschiedet und gerichtlich für verfassungswidrig erklärt. Tandems aus Mann und Frau werden erörtert, im Bereich der politischen Betätigung wird Geschlechtergerechtigkeit weiter Thema und Aufgabe bleiben.
AUSBLICK
Neben sich in Ost wie West verbreiteten klassisch biblischen Vornamen existierten in der DDR einige Besonderheiten. Hier waren vermehrt westliche Sprachen beliebt: Mandy, Peggy, Sandy. Auch niederdeutsche und nordische Frauennamen wie Silke, Anke, Heike und Kerstin standen hoch im Programm, traditionelle Namen wie Franziska kehrten um 1980 wieder. Dauerbrenner war Kathrin – auch in der Bundesrepublik. Dort werden Mädchen ab den 1970ern häufig Tanja, Sandra, Daniela oder Melanie genannt. Julia, Stefanie, Nadine, Christina und Sabrina kommen neu hinzu, ebenso Anna, Jessika, Katharina, Nina und Sarah.
Unter den Geschlechtern lassen sich hinsichtlich der Bildung Unterschiede feststellen, die eine eigene Betrachtung interessant erscheinen lassen. Denn den noch bestehenden Barrieren in der Arbeitswelt zum Trotz lässt sich in den vergangenen Jahrzehnten ein Gender Education Gap zugunsten der Frauen feststellen: Bei schulischer und beruflicher Bildung haben junge Frauen die Nase vorn. So verfügten 15 Prozent der Männer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren 2023 über maximal einen Mittleren Schulabschluss und keine Aus- oder Weiterbildung, bei Frauen waren es nur 11 Prozent. Sie legten 53 Prozent aller Hochschulabschlüsse ab. Doppelt so viele Männer wie Frauen bestanden ihre Abschlussprüfung an der Hochschule nicht.
Das sind nur Schlaglichter, vieles weitere muss in den Blick geraten. Etwa die weiter zunehmende Gewalt: Fast jeden Tag stirbt in Deutschland eine Frau durch die Hand ihres Partners oder Ex. Sexismus in der Popkultur („Layla“), Belästigung (Catcalling) und viele andere Aspekte der Benachteiligung sind anzusprechen. In vielen Fragen und Hinsichten klaffen Anspruch und Wirklichkeit weiterhin auseinander, was die Geschlechtergerechtigkeit angeht. Und natürlich betrifft das auch Männer – auch sie können benachteiligt sein. Aber solange Männer als die Norm gelten, werden Frauen immer das untergeordnete Andere sein. So hat die Orientierung an nicht ausgewiesenen Männer-Normen in vielen Bereichen gravierende Auswirkungen. Crashtest-Dummys waren lange Zeit simulierte Normmänner. Das übliche Modell orientiert sich an einem 30-Jährigen mit einer Körpergröße von 1,75 Metern und einem Gewicht von 78 Kilogramm. Für Frauen ist das Verletzungsrisiko aufgrund anatomischer Unterschiede zum vorausgesetzten Normmann fast doppelt so groß.
Auch bei der Früherkennung von Krankheiten kann es problematisch werden, wenn die dafür zugrundeliegenden Daten nur von einem biologischen Geschlecht stammen. So erkennen Mediziner bei Frauen einen Herzinfarkt seltener, weil diese andere Frühsymptome zeigen als Männer, deren Daten dem Diagnosekatalog zugrundeliegen. Das resultiert nicht aus böser Absicht oder intendierter Diskriminierung, sondern ist struktureller Natur. Was es natürlich nicht besser macht, wenn viele Menschen in Büros nur deshalb frieren, weil sich die ideale Raumtemperatur am Stoffwechsel eines durchschnittlichen 40-jährigen Mannes orientiert – und Frauen dann am Arbeitsplatz als „Frierkatzen“ belächelt werden.
