WISSENSFENSTER: HAFT UND ABSCHIEBUNG
Herrschaftsmittel der SED-Diktatur
von Prof. Dr. Rainer Eckert

Diktaturen nehmen Einfluss auf alle Lebensbereiche ihrer Bevölkerung und versuchen, jeglichen Widerstand gegen sie zu unterdrücken. Im politischen System der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und danach der DDR hatte die politische Repression – und mit ihr der Strafvollzug und das politische Strafrecht – einen herausgehobenen Stellenwert. Unter sowjetischer Besatzungsherrschaft übten besonders die Sowjetischen Militärtribunale politischen Terror aus, Gegner der kommunistischen Herrschaft wie auch gänzlich Unbeteiligte wurden verurteilt, in die Sowjetunion verschleppt, in Moskau hingerichtet oder auf deutschem Boden in Speziallagern interniert. Von den hier festgehaltenen ca. 189.000 Häftlingen übergab die Sowjetunion nach Auflösung der Lager im Jahr 1950 fast 14.000 der SED-Diktatur. 3.422 Internierte wurden in den „Waldheimer Prozessen“ zu langjährigen Freiheitsstrafen, 33 von ihnen aber auch zur Hinrichtung, verurteilt.
Menschen, die aus politischen Gründen inhaftiert worden waren, kamen in die Untersuchungshaft des Ministeriums für Staatssicherheit – so in die zentrale Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Hohenschönhausen oder in Gefängnisse in den jeweiligen Bezirksstädten – und nach ihrer Verurteilung in Haftanstalten, die dem Ministerium des Innern (MdI) unterstanden. Dazu kam das „Sondergefängnis für Staatsfeinde“ (Bautzen II), das formal zwar ebenfalls dem MdI zugeordnet war, sich jedoch in den Händen der Staatssicherheit befand.
In Haft litten die politischen Gefangenen generell unter Benachteiligungen, sie waren in aller Regel in die strengste Stufe des Vollzugs eingeordnet und oft gemeinsam mit Kriminellen inhaftiert, deren Brutalität sie im Gefängnisalltag unterlegen waren. Die hygienischen Verhältnisse in den Haftanstalten waren unakzeptabel, die Zellen oft überbelegt und die Häftlinge zu billiger Zwangsarbeit, so auch für westliche Unternehmen, gezwungen.
Zu den politischen Häftlingen in Haftanstalten wie Bautzen oder Brandenburg gehörten Sozialdemokraten, bürgerliche Politiker, Zeugen Jehovas, kritische Schüler oder Studenten und schließlich auch Ausreisewillige. Dazu kamen als „Schädlinge“, „Saboteure“ und „Agenten“ diffamierte Menschen.
Das Strafgesetzbuch der DDR enthielt eine Reihe von Paragraphen zur politischen Repression wie „Staatsverbrechen“ oder „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“. Dazu kamen „Ungesetzlicher Grenzübertritt“, „Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit“, „Staatsfeindliche Hetze“ oder „Staatsfeindliche Gruppenbildung“. Die Zahl der vollstreckten Todesurteile liegt in der DDR bei etwa 200. Sie wurden bei Kapitalverbrechen wie Mord, aber auch für „Hochverrat“, „Spionage“, „Terror“, „Diversion“ und „Sabotage“ verhängt. Die 1987 aufgehobene Todesstrafe wurde zuerst in Dresden und dann in Leipzig durch das Fallbeil und schließlich durch Genickschuss vollzogen. Die Haftanstalten der DDR waren vor allem durch politische Gefangene so überfüllt, dass sie durch insgesamt elf Amnestien entlastet werden mussten. Insgesamt gab es in der DDR etwa 180.000 Inhaftierte, die nach ihrer evtl. Entlassung in die DDR lebenslang unter Beobachtung standen und mit Schikanen zu kämpfen hatten.
Zwangsweise Ausbürgerungen aus politischen Gründen waren für die SED-Diktatur nicht kennzeichnend. Allerdings wurden politische Häftlinge verschiedentlich vor die Alternative Haft oder Ausreise gestellt und somit erpresst. Die wichtigsten Fälle von Ausbürgerungen sind die des kritischen Liedermachers Wolf Biermann nach einem Konzert in Köln 1976 und die des heutigen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes Roland Jahn 1983 als einer der wichtigsten Persönlichkeiten der DDR-Opposition.
Nach der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki öffneten sich für ausreisewillige Ostdeutsche neue Möglichkeiten. Die SED-Diktatur betrachtete sie, von Mitte der 70er Jahre bis zum Oktober 1989 etwa 250.000 Menschen, anfangs als „rechtswidrige Antragsteller“ und dann als unerwünschte „Übersiedlungsersuchende“ und trat ihnen mit repressiven Maßnahmen entgegen. Auch ihre Familien und Kinder wurden schikaniert. Dazu kamen ihre Kriminalisierung wegen „Rowdytums“ oder „asozialen Verhaltens“ und Ordnungsstrafverfahren. Zwischen 1976 und Ende 1988 gab es rund 20.000 Ermittlungsverfahren gegen Antragsteller, die meistens mit Gefängnisstrafen endeten. Die Antragsteller ihrerseits griffen immer mehr zu öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, wie Demonstrationen, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.
Die Bundesrepublik kaufte politische Häftlinge aus DDR-Gefängnissen durch Devisenzahlungen oder durch Warenlieferungen frei. Durch diesen „Menschenhandel“ gelangten insgesamt von 1964 bis zum Herbst 1989 33.755 politische Häftlinge in die Bundesrepublik. Dazu kamen noch ca. 250.000 Ausreisewillige. Durch diese Ausreise stabilisierte sich die Diktatur finanziell, verlor jedoch auch hochqualifizierte Bürger – aber auch der Opposition fehlten wichtige Menschen.
Dieser Text wurde erstveröffentlicht im Buch „1989 – Lieder unserer Heimat Der Almanach zum Lebensgefühl der Aufwachsenden”.
